Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, Informationen und Veranstaltungen. Sie werden wirksam, wenn zwischen Ihnen, nachfolgend Kunde genannt und der ARA Sport GmbH vertreten durch Thomas Raidl, ein Vertrag zu Stande kommt.
Artikel 1: Allgemeines
(I) Der Umfang des Vertrages zwischen dem Kunden und ARA Sport GmbH ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots und der Buchungsbestätigung.
(II) Durch die Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und ARA Sport GmbH ein verbindlicher Vertrag zu Stande. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses
Vertrages.
Artikel 2: Vertragsschluss
(I) Die Anmeldung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung kann nur durch elektronische Datenübermittlung schriftlich erfolgen.
(II) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald ARA Sport dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung durch elektronische Datenübermittlung zukommen lässt.
(III) Der Kunde gibt das Angebot auch für weitere von ihm benannte Personen in eigenem Namen ab und ist bei Annahme durch ARA Sport GmbH persönlich Vertragspartner.
(IV) Soweit Rabatte oder Sondervereinbarungen getroffen worden sind, müssen diese bei Vertragsschluss durch ARA Sport schriftlich in der in Absatz 2 genannten Art bestätigt werden und können
nachträglich nicht mehr gewährt werden.
Artikel 3: Zahlungsbedingungen
(I) Mit der in Art. 2 genannten Buchungsbestätigung wird dem Kunden eine Rechnung von ARA Sport GmbH übersandt. Sofern im Angebot keine abweichenden Konditionen angegeben sind gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
100% sofort zahlbar per Kredit/Debitkarte oder PayPal
Artikel 4: Preisänderungen
(I) ARA Sport kann die im Angebot für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen und mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben für
bestimmte Leistungen oder bei einer Änderung der für die betreffenden Veranstaltung geltenden Wechselkurse in dem Umfang ändern, wie sich deren Erhöhung auf den jeweiligen Kunden auswirkt.
(II) Preisänderungen können durch ARA Sport bis 14 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden.
Artikel 5: Programmänderungen
(I) ARA Sport GmbH kann vereinbarte Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Transportmittel-Typen, Aktivitäten, Veranstaltungsorte) ändern, wenn dies auf Grund
von äußeren Umständen erforderlich ist.
(II) Äußere Umstände im Sinne von Abs. 1 sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Umwelteinflüsse, Verspätung von Dritten, Nichtverfügbarkeit von Unterkünften und
Veranstaltungsorten, Flugverspätungen.
(III) verkürzte Nutzungszeit wegen äußerer Umstände wie z.B. der Wetterlage und damit verbundenen Problemen bei der Eisaufbereitung sind vom Schadensersatz ausgenommen und ARA-Sport GmbH übernimmt keine Haftung.
Artikel 6: Rücktrittsrecht des Kunden
(I) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss ARA Sport GmbH gegenüber schriftlich erklärt werden. Für Fristen kommt es auf den Zugang der Erklärung bei ARA Sport GmbH
an.
(II) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann ARA Sport GmbH bei Nachweis Ersatz für die von ihm getroffenen Aufwendungen verlangen oder den Ersatzanspruch in Form einer Pauschale nach den
folgenden Prozentsätzen des gemäß der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise erheben. Die Pauschale berechnet sich wie folgt:
- bei Rücktritt 14 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginns:
75 % vom Preis pro Person
(III) Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ARA Sport GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
(IV) Hat der Kunde gemäß Abs. 4 ein Rücktrittsrecht, so kann er alternativ verlangen, dass ARA Sport GmbH ihm die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung ermöglicht. ARA Sport GmbH kann
dies ablehnen, wenn eine solche Veranstaltung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchzuführen ist.
Artikel 7: Rücktrittsrecht von ARA Sport GmbH
(I) Erfolgt innerhalb der in Art. 3 Absatz I bis Abs. II genannten Fristen keine Zahlung, so kann ARA Sport GmbH dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Verstreicht diese Frist, ohne dass
eine Zahlung erfolgt, so kann ARA Sport GmbH vom Vertrag zurücktreten. ARA Sport GmbH kann in diesem Fall für seine vergeblichen Aufwendungen Schadenersatz in Höhe von 20 % des Preises der
gebuchten Leistung verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist bei Nachweis möglich. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(II) ARA Sport GmbH kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Umstände in
diesem Sinne sind in Art. 5 Abs. II genannt.
(III) Tritt ARA Sport GmbH vom Vertrag zurück, so erhält der Kunde den an ARA Sport GmbH gezahlten Betrag zurückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Kosten (z.B. für
Versicherungen, Transportkosten, Kosten für Visa.)
Artikel 8: Haftungsausschlüsse
(I) Der Kunde nimmt an den von ARA Sport GmbH angebotenen Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil. ARA Sport GmbH übernimmt für von Dritten angebotene Zusatzveranstaltungen (wie z.B.
Sportveranstaltungen jeglicher Art) keine Haftung.
(II) ARA Sport GmbH haftet nicht für Schäden oder Mängel, die der Kunde sich selbst, anderen Kunden oder Dritten fahrlässig oder vorsätzlich zufügt.
(III) ARA Sport GmbH haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch vorsätzliche Handlungen seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen entstehen.
(IV) ARA Sport GmbH haftet nur für Schäden oder Mängel, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind.
(VI) ARA Sport GmbH haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt oder auf einem Ereignis beruhen, welches ARA Sport trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte; für
Schäden, die auf Versäumnisse und/oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sind; für unvorhersehbare Ereignisse oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen
Leistungen nicht beteiligt ist.
Artikel 9: Schadenersatz
(I) Soweit ARA Sport GmbH nach Art. 9 für einen Mangel verantwortlich ist, kann der Kunde zunächst nur die Erbringung einer der mangelhaften Leistung entsprechenden Ersatzleistung verlangen.
Soweit ARA Sport GmbH die Leistung ablehnt, kann der Kunde dann die Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der
Buchungsbestätigung der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
(II) Die Höhe der Haftung von ARA Sport GmbH ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Der Kunde kann von ARA Sport GmbH nur Ersatz unmittelbarer Schäden verlangen. ARA Sport GmbH haftet nicht für
Vermögensschäden und/oder Folgeschäden.
(III) Sämtliche Mängel oder Schäden müssen ARA Sport GmbH oder dessen Vertreter vor Ort durch den Kunden unverzüglich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Rechten wegen des
Mangels ausgeschlossen.
(IV) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach dem in der Buchungsbestätigung genannten Ende der Veranstaltung ARA Sport GmbH einen Mangel oder Schaden schriftlich anzuzeigen.
Lehnt ARA Sport GmbH Ersatzansprüche wegen des angezeigten Mangels oder Schadens ab, so verjährt der Ersatzanspruch, falls er nicht binnen einer weiteren Frist von einem Monat gerichtlich geltend
gemacht wird.
(VI) Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegenüber ARA Sport GmbH ist nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zulässig.
Artikel 10: Versicherungspflicht/Dokumentenpflicht
(I) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Veranstaltung notwendigen Versicherungen selbst abzuschließen. ARA Sport GmbH ist nicht verpflichtet, diese abzuschließen oder deren Abschluss zu
überprüfen.
(II) Insbesondere enthält der Vertrag keine Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung, Sportgepäckversicherung.
(III) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das jeweilige Veranstaltungsland verantwortlich. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass ein gültiger Reisepass
vorliegt. Gleiches gilt für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften zur Einreise in die jeweiligen Veranstaltungsländer.
Artikel 11: Bildrechte und Tonrechte
Der Kunde erklärt sich einverstanden das alle von ARA-Sport GmbH selbst erstellten Bilder sowie Tonaufnahmen die den Kunden bei einer Veranstaltung von ARA-Sport GmbH und im Umfeld dieser
Veranstaltung zeigen durch ARA-Sport GmbH veröffentlicht werden dürfen.
Artikel 12: Namensrechte
Der Kunde erklärt sich einverstanden das ARA-Sport GmbH Ihn auf der Homepage www.sommer-hockey.de unter dem Bereich Referenzen und im Buchungskalender als Kunde nennen darf
Artikel 13: Schriftformerfordernis
Änderungen und Zusatzabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
Artikel 14: Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz von ARA Sport GmbH. Johann-Firlbeck-Str.14 A, 94348 Atting
Artikel 15: Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der rechtlichen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die entstehende
Lücke durch eine den wirtschaftlichen Interessen von ARA Sport GmbH am nächsten kommende, rechtmäßige Bestimmung zu ersetzen.
Atting, Februar 2025